Bafa Förderungen Unternehmen in Schwierigkeit

Infos und Ablauf zur Bafa-Beratungsförderung im Programm „Förderung des unternehmerischen Know how“ – Unternehmen in Schwierigkeiten

Wir beraten Unternehmen bei der Bewältigung von Schwierigkeiten. Speziell für Turnaround-Situationen gibt es das öffentliche Fördermittel „Unternehmen in Schwierigkeiten“.

Voraussetzung für das Beratungsfördermittel Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter):

  • antragsberechtigte Unternehmen für das Beratungsfördermittel Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufe in Schwierigkeiten, wenn sie
    • ihren Sitz, Betrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland haben
    • die KMU– und Deminimis-Voraussetzungen erfüllen
      • < 250 MitarbeiterInnen, < 50 Mio. Euro Umsatz, < 43 Mio. Euro Bilanzsumme
    • im Falle von Kapitalgesellschaften mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren haben.
    • Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Personengesellschaften, Einzelunternehmen oder Freiberufen muss mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein (Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinie).  vgl. Merkblatt für Unternehmen in Schwierigkeiten

Verfahren zur Beantragung des Beratungsfördermittels Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter):

  • Beantragung des Beratungsfördermittel Unternehmen in Schwierigkeiten
    • längstens drei Monate vor der Antragstellung ist ein kostenloses Vorgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen zu führen
      • der regionale Ansprechpartner in Berlin ist die IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin,
        Sabine Beaucaire, 030 31510‐585 beaucaire@berlin.ihk.de
    • nach dem Vorgespräch und vor Beginn der Beratung stellt das Unternehmen in Schwierigkeiten den Online-Förderantrag auf der
      BAFA-Antragsplattform:  https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
    • der Antrag ist vollständig ausgefüllt auszudrucken und zu unterschreiben und online an die Leitstelle DIHK zu übermitteln
    • die Leitstelle (DIHK) prüft die Antragsunterlagen, leitet sie an das Bafa weiter und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis (unverbindliche Inaussichtstellung, Informationsschreiben).

Verfahren zur Abrechnung des Beratungsfördermittels Unternehmen in Schwierigkeiten:

  • Spätestens sechs Monate nach Antragstellung sind der Leitstelle (DIHK) folgende Unterlagen online zu übermitteln:
    • ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
    • vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Deminimis-Erklärung
    • Beratungsbericht
    • Rechnung des Beratungsunternehmens
    • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
    • Die Leitstelle prüft die Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Richtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.

 

Beratungsarten und Beratungsthemen – Förderhöhe

  • Unternehmenssicherungsberatung
    • Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
    • weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
    • „Einziger Inhalt einer solchen Beratung ist die Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zunächst muss im Rahmen der Sicherungsberatung das Unternehmen hinsichtlich der Ursachen für die Schieflage untersucht werden. Dieser Ist-Aufnahme folgt die Beurteilung der festgestellten Schwachstellen mit Empfehlungen wie eben diese zu beseitigen sind. In der Regel wird es sich hierbei um Beratungen handeln, deren Inhalt die finanzielle Situation des Unternehmens ist. Sofern eine Ursache der Schwierigkeiten z.B. ein mangelhaftes Vermarkten der Angebote ist, können die weiteren Schritte der Beratung auch auf diesen Bereich ausgerichtet sein. Sollte sich nach Abschluss der Sicherungsberatung herausstellen, dass Aspekte der Sicherungsberatung vertieft untersucht werden müssen, kann dies im Rahmen einer Folgeberatung erfolgen. Hier müssen die sich aus der Sicherungsberatung ergebenden Schwerpunkte vertieft analysiert und beurteilt sowie Handlungsempfehlungen zur Beseitigung der Schwachstellen gegeben werden. Auch im Rahmen einer Folgeberatung muss die Antragsberechtigung als Unternehmen in Schwierigkeiten … gegeben sein.(vgl. Bafa Richtlinie Förderung unternehmerisches Know How)