Bafa Förderung des unternehmerischen Know how

Infos und Ablauf zur Bafa-Beratungsförderung im Programm „Förderung des unternehmerischen Know how“

Die Beratung richtet sich an

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
    • müssen längstens drei Monate vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen
      • in Berlin: IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin,
        Angelika Bauer, 030 31510‐284 bauer@berlin.ihk.de 
  • Bestandsunternehmen, Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
    • Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Voraussetzung für das Beratungsfördermittel Förderung des unternehmerisches Know How:

  • antragsberechtigte Unternehmen für das Beratungsfördermittel Förderung des unternehmerisches Know How sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufe, wenn sie
    • ihren Sitz, Betrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland haben
    • die KMU– und Deminimis-Voraussetzungen erfüllen
      • < 250 MitarbeiterInnen, < 50 Mio. Euro Umsatz, < 43 Mio. Euro Bilanzsumme


Verfahren zur Beantragung des Beratungsfördermittels Förderung des unternehmerisches Know How
:

  • Beantragung des Beratungsfördermittel Förderung des unternehmerisches Know How
    • für Jungunternehmen ist längstens drei Monate vor der Antragstellung das kostenlose Vorgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen zu führen
      • der regionale Ansprechpartner in Berlin ist die IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin,
        Sabine Beaucaire, 030 31510‐585 beaucaire@berlin.ihk.de
    • nach dem Vorgespräch (für Jungunternehmen) und vor Beginn der Beratung (für Jung- und Bestandsunternehmen) stellt das Unternehmen den Online-Förderantrag auf der
      BAFA-Antragsplattform:  https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
    • der Antrag ist vollständig ausgefüllt auszudrucken und zu unterschreiben und online an die Leitstelle DIHK zu übermitteln
    • die Leitstelle (DIHK) prüft die Antragsunterlagen, leitet sie an das Bafa weiter und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis (unverbindliche Inaussichtstellung, Informationsschreiben).

Verfahren zur Abrechnung des Beratungsfördermittels Förderung des Unternehmerischen Know how:

  • Spätestens sechs Monate nach Antragstellung sind der Leitstelle (DIHK) folgende Unterlagen online zu übermitteln:
    • ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
    • vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Deminimis-Erklärung
    • Beratungsbericht
    • Rechnung des Beratungsunternehmens
    • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
    • Die Leitstelle prüft die Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Richtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.

 

Beratungsarten und Beratungsthemen – Förderhöhe

Es gibt drei Beratungsschwerpunkte, die jeweils mit maximal 4000 Euro (Jungunternehmen) bzw. 3000 Euro (Bestandsunternehmen) aufgeteilt auf maximal 5 Beratertage mit Förderquoten von 50 % (Berlin und alte Bundesländer) bis 80% (alte Bundesländer hne Berlin und ohne Region Leipzig) gefördert werden:

  • Allgemeine Beratung
    • Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratung
    • von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen/Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
    • zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz